Diskussion:Radweit Karlsruhe - Zweibrücken - Saarbrücken

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Weißenburg-Weiler

Zur Frage Benutzungspflicht des Radwegs zwischen Weißenburg und Weiler: In Frankreich bedeutet rundes Fahrradschild = Benutzungspflicht (wie in D), eckiges Schild = Benutzungsrecht. In Weißenburg steht weder noch. Allgemein verstehen die Verantwortlichen in F genausowenig von der Bedeutung der Schilder bzw. Sinn und Unsinn von Radwegen wie ihre Kollegen in D, versuchen sich aber zum Glück seltener daran. -- Viele Grüße, StefanS 13:50, 9. Okt 2011 (CEST)

Danke Stefan für den Hinweis und die Klarstellung. In Gegenrichtung besteht nach meiner Erinnerung in diesem Abschnitt eine rechtsseitige Benutzungspflicht. Während meiner Befahrung kannten einige Radfahrer diese Benutzungspflicht offensichtlich und hatten ihn auch linksseitig benutzt. Das ist bei vielen Radfahrern leider nichts ungewöhnliches, hatte mich aber schließlich trotzdem nachdenklich gestimmt, wie die Benutzungsregeln in Frankreich auszulegen sind. -- Gruß Wilfried Wisohr 21:27, 9. Okt 2011 (CEST)