Diskussion:Transport im Zug: Unterschied zwischen den Versionen

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== Falt- und Klappräder ==
== Falt- und Klappräder ==
Bekanntlich ist ja die Fahrrad-Mitnahme im ICE nicht gestattet. Angeblich gibt es eine Ausnahme für zusammengeklappte Falträder. Gibt es maximalen Maße und muss das Rad in eine Tasche verstaut werden? · Wenn das Rad in eine Tasche versteckt ist, ist dann die Größe des Rades egal? - - [[Benutzer:Pedelecs|Pedelecs]] 22:53, 9. Mai 2010 (CEST)
Bekanntlich ist ja die Fahrrad-Mitnahme im ICE nicht gestattet. Angeblich gibt es eine Ausnahme für zusammengeklappte Falträder. Gibt es maximalen Maße und muss das Rad in eine Tasche verstaut werden? · Wenn das Rad in eine Tasche versteckt ist, ist dann die Größe des Rades egal? - - [[Benutzer:Pedelecs|Pedelecs]] 22:53, 9. Mai 2010 (CEST)
Die Beförderungsbedingungen regeln, dass zusammengeklappte Fahrräder wie Handgepäck untergebracht werden kann. Für Handgepäck ist lediglich geregelt, dass es leicht tragbar sein muss und es unter oder über dem Sitzplatz untergebracht werden muss. Dort sollte also dein Faltrad reinpassen, um Probleme zu vermeiden. Es muss nicht zwingend in einer Tasche sein, aber das Faltrad darf natürlich nicht das Inventar beschädigen oder verschmutzen. Hervorhebungen durch mich:


<small> 8.4 Beförderungs- und Reservierungsentgelt<br/>
: Die Beförderungsbedingungen regeln, dass zusammengeklappte Fahrräder wie Handgepäck untergebracht werden kann. Für Handgepäck ist lediglich geregelt, dass es leicht tragbar sein muss und es unter oder über dem Sitzplatz untergebracht werden muss. Dort sollte also dein Faltrad reinpassen, um Probleme zu vermeiden. Es muss nicht zwingend in einer Tasche sein, aber das Faltrad darf natürlich nicht das Inventar beschädigen oder verschmutzen. Hervorhebungen durch mich:
8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beför-
derung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförde-
rungspreis zu zahlen, '''ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie  
Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können'''. Der Beförderungspreis beträgt für
Fahrten in den reservierungspflichtigen Zügen der Produktklasse IC/EC 9 €, bei Vorlage einer
BahnCard 6 €. Fahrräder von mitreisenden Kindern unter 6 Jahren mit Stellplatzbedarf werden  
unentgeltlich befördert. Ein Verkauf im Zug erfolgt nicht, es sei denn, dass auf dem Abgangs-
bahnhof eine Verkaufsmöglichkeit vor Fahrtantritt nicht vorhanden war. Die Geltungsdauer der
Fahrradkarte entspricht der Geltungsdauer einer Fahrkarte für eine einfache Fahrt.


§ 16 Mitnahme von Handgepäck und Tieren<br/>
: (Fremder Text entfernt durch [[Benutzer:Tine|Tine]])  
(1) Der Reisende darf '''leicht tragbare Gegenstände''' (Handgepäck) unentgeltlich in die Personenwagen
mitnehmen. Dem Reisenden steht für sein Handgepäck nur '''der Raum über und unter seinem Sitzplatz'''
zur Verfügung. Reisende, denen kein Sitzplatz angewiesen werden kann, haben wegen der
Unterbringung ihres Handgepäcks die Anordnungen des Eisenbahnpersonals zu befolgen.
</small> (Quelle: Beförderungsbedingungen der DB)  


Grüße, [[Benutzer:Nillerdk|Nillerdk]] 14:28, 25. Sep 2012 (CEST)
: Grüße, [[Benutzer:Nillerdk|Nillerdk]] 14:28, 25. Sep 2012 (CEST)
 
:: Hallo Nillerdk, danke, dass Du Dich dieser Thematik annimmst, aber leider darf hier kein fremder Text reinkopiert werden, daher habe ich ihn wieder gelöscht. Stattdessen kann auf die entsprechende Textstelle verlinkt werden. Grüße, --[[Benutzer:Tine|Tine]] 15:41, 25. Sep 2012 (CEST)





Version vom 25. September 2012, 13:41 Uhr

Falt- und Klappräder

Bekanntlich ist ja die Fahrrad-Mitnahme im ICE nicht gestattet. Angeblich gibt es eine Ausnahme für zusammengeklappte Falträder. Gibt es maximalen Maße und muss das Rad in eine Tasche verstaut werden? · Wenn das Rad in eine Tasche versteckt ist, ist dann die Größe des Rades egal? - - Pedelecs 22:53, 9. Mai 2010 (CEST)

Die Beförderungsbedingungen regeln, dass zusammengeklappte Fahrräder wie Handgepäck untergebracht werden kann. Für Handgepäck ist lediglich geregelt, dass es leicht tragbar sein muss und es unter oder über dem Sitzplatz untergebracht werden muss. Dort sollte also dein Faltrad reinpassen, um Probleme zu vermeiden. Es muss nicht zwingend in einer Tasche sein, aber das Faltrad darf natürlich nicht das Inventar beschädigen oder verschmutzen. Hervorhebungen durch mich:
(Fremder Text entfernt durch Tine)
Grüße, Nillerdk 14:28, 25. Sep 2012 (CEST)
Hallo Nillerdk, danke, dass Du Dich dieser Thematik annimmst, aber leider darf hier kein fremder Text reinkopiert werden, daher habe ich ihn wieder gelöscht. Stattdessen kann auf die entsprechende Textstelle verlinkt werden. Grüße, --Tine 15:41, 25. Sep 2012 (CEST)


Fernverkehr - Formulierung

Je nach Belegung und Klientel kann es beispielsweise zu Beschädigungen an Schutzblech oder Rücklicht kommen. Es empfiehlt sich also, sich nicht zu weit vom Rad aufzuhalten. Wer keinen Sitzplatz im selben Wagen reservieren möchte, kann gegebenenfalls auch auf die Notsitze im Fahrradabteil zurückgreifen.

Ich finde diese Formulierung unpassend für's wiki. Zu Beschädigungen kann es überall kommen, wo man sein Rad unbeobachtet abstellt. Das der Steuerwagen ruhig ist und das es in der Mitte des Zuges viel Durchgangsverkehr gibt, kann man erwähnen. Henning 22:21, 19. Aug 2010 (CEST)

Zustimmung von --Dietmar 22:28, 19. Aug 2010 (CEST)
Ist eine ältere Formulierung, von wem weiß ich nicht, und kann von mir aus umformuliert werden. --Tine 08:25, 20. Aug 2010 (CEST)

Akzeptanz der BahnCard bei Verkehrsverbünden

Bei einer Tour an diesem Wochenende bin ich wieder einmal über die ärgerliche Nicht-Akzeptanz der BahnCard 25/50 bei den Verkehrsverbünden Süd-Niedersachsen und Nordhessen gestolpert. Man muss, um einer ermäßigte Fahrkarte zu erhalten (und Kinder kostenfrei mitnehmen zu können), eine Fahrkarte über den Tarifbereich hinaus erwerben - da muss man aber erstmal drauf kommen. Derartige Hinweise wären ergänzend vielleicht sinnvoll, da radreisende Bahnnutzer ja oftmals auch BahnCardbesitzer sind? Ich habe es beim VSN mal unter Hinweise zur Fahrradmitnahme eingetragen, aber da gehört es ja eigentlich nicht hin, kann also auch wieder gelöscht werden, wenn es jemand als unpassend empfindet. Würde es Sinn machen, den Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden einen eigenen Artikel einzuräumen, wo man derartige Hinweise auch noch aufnehmen kann? Ich komme da derzeit zwar nicht zu, würde es mir bei Zustimmung aber auf meine ToDo-Liste setzen - oder vielleicht mag ja noch jemand anderes basteln. --Tine 19:18, 7. Nov 2010 (CET)