Diskussion:Neckar (retour): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bildunterschrift sollte dann verdeutlichen, dass man hier besser und erlaubterweise auf der Fahrbahn radelt.--[[Benutzer:Ulamm|Ulrich]] 21:05, 17. Mär 2012 (CET) | Die Bildunterschrift sollte dann verdeutlichen, dass man hier besser und erlaubterweise auf der Fahrbahn radelt.--[[Benutzer:Ulamm|Ulrich]] 21:05, 17. Mär 2012 (CET) | ||
:Die Radverkehrsregeln sind mir gut bekannt und deshalb habe ich bewusst den Gehweg genannt, der für Radfahrer in beiden Richtung frei ist. Der Radreisende wird die Ausschilderung mit Zeichen 239 + "Radfahrer frei" gut erkennen und wird dann selber entscheiden, wo er fahren möchte. Da möchte ich niemanden bevormunden. Vielleicht meldet sich zu diesem Thema ja noch der Eine oder Andere. - Gruß [[Benutzer:Wisohr|Wisohr]] 22:07, 17. Mär 2012 (CET) |
Version vom 17. März 2012, 21:07 Uhr
Gehweg ist für Radfahrer in beiden …
Wenn der Weg in beiden Richtungen als "Gehweg / Radfahrer frei" (Zeichen 239 + "Radfahrer frei") ausgeschildert ist, ist das ja alles andere als ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg (Zeichen 237 + Zeichen 267).
"Gehweg / Radfahrer frei" bedeutet: "Wer unbedingt will, darf hier auf dem Gehweg radeln".
Die Bildunterschrift sollte dann verdeutlichen, dass man hier besser und erlaubterweise auf der Fahrbahn radelt.--Ulrich 21:05, 17. Mär 2012 (CET)
- Die Radverkehrsregeln sind mir gut bekannt und deshalb habe ich bewusst den Gehweg genannt, der für Radfahrer in beiden Richtung frei ist. Der Radreisende wird die Ausschilderung mit Zeichen 239 + "Radfahrer frei" gut erkennen und wird dann selber entscheiden, wo er fahren möchte. Da möchte ich niemanden bevormunden. Vielleicht meldet sich zu diesem Thema ja noch der Eine oder Andere. - Gruß Wisohr 22:07, 17. Mär 2012 (CET)