Ungarn: Unterschied zwischen den Versionen
Tine (Diskussion | Beiträge) k (Auskommentierung entfernt) |
|||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
== Fahrradinformationen == | == Fahrradinformationen == | ||
=== Regeln und Vorschriften === | === Regeln und Vorschriften === | ||
Am 1.1.2010 traten neue Regeln in Kraft, die der Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger dienen sollen. Als negative Beigabe wurde der Unzumutbarkeitsparagraf abgeschafft, die Benutzung des Radwegs (auch bei kombinierten Rad/Fußwegen) ist also Pflicht. Auf solchen Wegen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h . Auf Radwegen darf sonst max.40 km/h gefahren werden, wer einen Helm trägt, darf auch mit 50 km/h fahren- Regelungen, die bei der Beschaffenheit der Radwege absurd sind. | |||
Eine generelle Helmpflicht besteht nicht. | |||
Die Vorschriften bezüglich der Ausstattung des Fahrrades entsprechen im Prinzip der deutschen Regelung, allerdings sind auch Batteriebeleuchtungen erlaubt. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es bei schlechten Sichtverhältnissen Pflicht, eine Warnweste zu tragen. Das gilt auch für Reiseradler die beispielsweise am Neusiedler See oder am Plattensee unterwegs sind. In Ungarn herrscht absolutes Alkoholverbot, das auch für Radler gilt, aber oft missachtet wird. | |||
Das Fahren auf dem Bürgersteig ist zwar nicht gestattet (Ausnahme Kinder unter 12 Jahre), wird aber im Allgemeinen toleriert, Ausnahme: die momentan für den Autoverkehr gesperrte Margarethenbrücke, wo die Radfahrer zwar auf dem Bürgersteig schieben dürfen, aber manchmal auch Strafe erhoben wird, wenn jemand radelt. | |||
Die gemischten Rad/Fußwege enden oft an einer Kreuzung, ohne dass den Radfahrern eine eigen Spur zugewiesen wird, sie überqueren die Ampel auf dem Fußgängerstreifen und müssten dort eigentlich absteigen, ähnlich wie an Fußgängerschutzwegen. In letzter Zeit wird von den Autofahrern immer häufiger angezeigt, dass man fahren soll, aber man kann noch immer nicht davon ausgehen, dass die Fußgängerschutzübergänge so respektiert werden, wie in Deutschland. | |||
Im Allgemeinen muss man damit rechnen, dass auch die Fußgänger den Teil der kombinierten Rad/Fußwege benutzen, der eigentlich den Radlern vorbehalten ist, auch dann wenn die Abgrenzung durch unterschiedlich farbigen Belag gut zu erkennen ist. | |||
=== Versorgungslage für Ersatzteile === | === Versorgungslage für Ersatzteile === |
Version vom 16. Januar 2010, 16:29 Uhr
Dieser Artikel enthält noch keine oder nur wenig Informationen. Wenn Du etwas über Radreisen in Ungarn weißt, klicke auf "bearbeiten" und füge Deine Informationen ein. Wenn Du mit der Wiki-Software noch nicht vertraut bist, probiere einfach aus. Bei Problemen oder eventuellen Fehlern werden andere helfen. Danke für Deine Mitarbeit!
Allgemeine Informationen
generelle Empfehlungen
Einreisebestimmungen, Dokumente
Klima und Reisezeit
Sicherheit und Verhaltensempfehlungen
Sprache
Fahrradinformationen
Regeln und Vorschriften
Am 1.1.2010 traten neue Regeln in Kraft, die der Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger dienen sollen. Als negative Beigabe wurde der Unzumutbarkeitsparagraf abgeschafft, die Benutzung des Radwegs (auch bei kombinierten Rad/Fußwegen) ist also Pflicht. Auf solchen Wegen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h . Auf Radwegen darf sonst max.40 km/h gefahren werden, wer einen Helm trägt, darf auch mit 50 km/h fahren- Regelungen, die bei der Beschaffenheit der Radwege absurd sind. Eine generelle Helmpflicht besteht nicht.
Die Vorschriften bezüglich der Ausstattung des Fahrrades entsprechen im Prinzip der deutschen Regelung, allerdings sind auch Batteriebeleuchtungen erlaubt. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es bei schlechten Sichtverhältnissen Pflicht, eine Warnweste zu tragen. Das gilt auch für Reiseradler die beispielsweise am Neusiedler See oder am Plattensee unterwegs sind. In Ungarn herrscht absolutes Alkoholverbot, das auch für Radler gilt, aber oft missachtet wird.
Das Fahren auf dem Bürgersteig ist zwar nicht gestattet (Ausnahme Kinder unter 12 Jahre), wird aber im Allgemeinen toleriert, Ausnahme: die momentan für den Autoverkehr gesperrte Margarethenbrücke, wo die Radfahrer zwar auf dem Bürgersteig schieben dürfen, aber manchmal auch Strafe erhoben wird, wenn jemand radelt.
Die gemischten Rad/Fußwege enden oft an einer Kreuzung, ohne dass den Radfahrern eine eigen Spur zugewiesen wird, sie überqueren die Ampel auf dem Fußgängerstreifen und müssten dort eigentlich absteigen, ähnlich wie an Fußgängerschutzwegen. In letzter Zeit wird von den Autofahrern immer häufiger angezeigt, dass man fahren soll, aber man kann noch immer nicht davon ausgehen, dass die Fußgängerschutzübergänge so respektiert werden, wie in Deutschland. Im Allgemeinen muss man damit rechnen, dass auch die Fußgänger den Teil der kombinierten Rad/Fußwege benutzen, der eigentlich den Radlern vorbehalten ist, auch dann wenn die Abgrenzung durch unterschiedlich farbigen Belag gut zu erkennen ist.
Versorgungslage für Ersatzteile
Transport
Anreise
Transport im Land
Straßen
Straßennetz, allgemeine Informationen
Routen und Touren
Gesundheit und Ernährung
Gesundheitsversorgung
Ernährung und Versorgungssituation
Unterkunft
Regionen
Regionen als eigenes Kapitel anlegen, hier dann nur verlinken