Radreise-Wiki:Schutzfrist

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Als Schutzfrist oder Regelschutzfrist wird im Urheberrecht die übliche Schutzdauer urheberrechtlich geschützter Werke bezeichnet. In jedem nationalen Urheberrecht gibt es verschiedene Schutzfristen, aber nur eine Regelschutzfrist.

Diese bezieht sich auf diejenigen Leistungen mit Werkqualität, die somit persönliche geistige Schöpfungen sind. Für Leistungsschutzrechte (wie den Schutz einfacher Lichtbilder oder einfacher Datenbanken) bestehen Sonderregelungen mit kürzeren Schutzfristen. Ebenfalls gesondert geregelt werden die Schutzfristen für anonyme und pseudonyme Werke.

Die Regelschutzfrist beträgt in der Europäischen Union und der Schweiz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (post mortem auctoris, abgekürzt pma).

Die Gemeinfreiheit beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag des Urhebers folgt (Beispiel: das Todesdatum eines Malers 15. Mai 1936 hat im Urheberrecht zur Folge, dass seine Werke ab 1. Januar 2007 gemeinfrei sind). Die Schutzfristen werden also immer erst vom Januar desjenigen Jahres an gerechnet, der auf das maßgebliche Ereignis folgt: siehe § 69 UrhG (ehemals § 34 LUG, § 29 KUG), Art. 7 Abs. 5 RBÜ, Art. 8 EU-Schutzdauerrichtlinie.

Geschichte der deutschen Regelschutzfrist

Im Literatur-Urheberrechtsgesetz (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, LUG) von 1870 und 1901 sowie im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, KUG von 1876 und 1907 betrug die Schutzfrist 30 Jahre pma. Sie wurde 1934 auf 50 Jahre pma und 1965 auf 70 Jahre pma heraufgesetzt (§ 64 UrhG).

Internationale Abkommen

Das wichtigste Abkommen, die Revidierte Berner Übereinkunft, verpflichtet die Mitgliedsstaaten auf eine Mindestschutzfrist von 50 Jahren pma.

Internationaler Quasi-Standard: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Sofern man international von einer Regelschutzfrist sprechen kann, ist es die Frist 70 Jahre pma. Sie gilt in führenden Industriestaaten weltweit, insbesondere in den USA, Russland und Australien. Allerdings gibt es viele, vor allem kleinere Staaten, die nach wie vor die 50 Jahre pma als Schutzfrist haben. Am wichtigsten sind von ihnen Kanada, China und Japan. In Mexiko beträgt sie 100 Jahre pma.

Weblinks

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