Faltrad

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Ein Faltrad (auch Klapprad) ist ein Fahrrad, dessen Rahmen so konstruiert ist, dass er sich mittels Scharnieren, Kupplungen oder ähnliches zusammenfalten oder zerlegen lässt, um so ein wesentlich kleineres Packmaß zu erreichen. Dies ist immer dann von Vorteil, wenn das Rad in beengten Platzverhältnissen wie im Zug, im PKW oder im Flugzeug transportiert werden muss. Gerade wegen der einfachen Transportmöglichkeit sind Falträder auch als Reiseräder sehr interessant. Der Lufttransport ist durch geeignete Packhüllen einfacher als der von nichtfaltbaren Fahrrädern. Kartons, Klebeband und Folien sind nicht notwendig. Bei der Eisenbahn sind alle Züge ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Gepäckwagen oder Fahrradabteilen nutzbar. Einige Länder wie Schweden, Spanien oder nahezu der gesamte Balkan sind mit nichtfaltbaren Fahrrädern mit der Eisenbahn unerreichbar. Neben der Ausnutzung von Gepäcknischen in Sitzwagen ist die Mitnahme in Liege- und vor allem Schlafwagenabteilen gut möglich. Ein zusammengelegtes Faltrad ist unempfindlicher als ein Starrrahmen mit ausgebauten Laufrädern.

Falträder gibt es mit allen Radgrößen. Meist besitzen sie eher kleinere Laufräder (349 - 405 mm, alt 16" - 20"), da es mit diesen einfacher ist, ein kleines Packmaß zu erreichen. Es sind aber auch Modelle mit 559-mm- bzw. 26"-Rädern erhältlich. Insbesondere zerlegbare Räder haben oft klassische Rahmen und somit auch die klassischen Radgrößen 559 und 622 mm (26" - 28"). Neben den Laufeigenschaften, die bei den klassischen Laufradgrößen denen von nichtfaltbaren Rahmen entsprechen, ist die Verwendbarkeit von Anbauteilen in Regelbauart ein weiterer Vorteil. Nur der Rahmen ist in diesem Fall eine Sonderkonstruktion, die Belademöglichkeiten entsprechen ebenfalls gewöhnlichen Fahrrädern.

Zerlegbare Rahmen erfordern mehr Aufwand beim Verpacken, für den Transport mit städtischen Nahverkehrsmitteln sind sie weniger geeignet.

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