Jedermannsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Jedermannsrecht''' ist vor allem in skandinavischen Ländern (aber auch Schottland und Schweiz) populär und erlaubt jedermann die Nutzung der Natur und ihrer Früchte, unabhängig von der Zustimmung des Grundbesitzers. Dabei darf aber weder die Natur noch der Besitzer geschädigt, gestört oder in sonstiger Form benachteiligt werden.
Das '''Jedermannsrecht''' ist vor allem in den skandinavischen Ländern ([[Norwegen]], [[Schweden]], [[Finnland]]), aber auch Schottland und [[Schweiz]] populär und erlaubt jedermann die Nutzung der Natur und ihrer Früchte, unabhängig von der Zustimmung des Grundbesitzers. Dabei darf aber weder die Natur noch der Besitzer geschädigt, gestört oder in sonstiger Form benachteiligt werden.


In der Praxis bedeutet das für Radreisende, dass Wildcamping (auch auf Privatgrundstücken) zwar erlaubt ist, jedoch ein angemessener Abstand zu Wohnhäusern eingehalten werden muss. Wilde Beeren und Pflanzen dürfen (solange sie nicht unter Naturschutz stehen) für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Jagen und Fischen ist dagegen grundsätzlich nicht gestattet, eventuell anfallender Müll muss mitgenommen und entsorgt werden.
In der Praxis bedeutet das für Radreisende, dass Wildcamping (auch auf Privatgrundstücken) zwar erlaubt ist, jedoch ein angemessener Abstand zu Wohnhäusern eingehalten werden muss. Wilde Beeren und Pflanzen dürfen (solange sie nicht unter Naturschutz stehen) für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Jagen und Fischen ist dagegen grundsätzlich nicht gestattet, eventuell anfallender Müll muss mitgenommen und entsorgt werden.


Die Auslegung und Bezeichnung unterscheidet sich von Land zu Land. Ausführliche Informationen bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannsrecht
Die Auslegung und Bezeichnung unterscheidet sich von Land zu Land. Ausführliche Informationen bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannsrecht
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Version vom 26. Januar 2010, 18:30 Uhr

Das Jedermannsrecht ist vor allem in den skandinavischen Ländern (Norwegen, Schweden, Finnland), aber auch Schottland und Schweiz populär und erlaubt jedermann die Nutzung der Natur und ihrer Früchte, unabhängig von der Zustimmung des Grundbesitzers. Dabei darf aber weder die Natur noch der Besitzer geschädigt, gestört oder in sonstiger Form benachteiligt werden.

In der Praxis bedeutet das für Radreisende, dass Wildcamping (auch auf Privatgrundstücken) zwar erlaubt ist, jedoch ein angemessener Abstand zu Wohnhäusern eingehalten werden muss. Wilde Beeren und Pflanzen dürfen (solange sie nicht unter Naturschutz stehen) für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Jagen und Fischen ist dagegen grundsätzlich nicht gestattet, eventuell anfallender Müll muss mitgenommen und entsorgt werden.

Die Auslegung und Bezeichnung unterscheidet sich von Land zu Land. Ausführliche Informationen bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannsrecht