Spanien

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spanische Bezeichnungen von Fahrradkomponenten

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fahrradspezifische Verkehrsregeln

Für Radfahrer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, was in der Praxis aber nicht relevant ist. Für Radfahrten ausserhalb geschlossener Ortschaften besteht Helmpflicht. Ausnahmen davon gelten bei "langen Steigungen", "großer Hitze" oder bei medizinischen Gründen. Diese Vorschrift wird nicht streng umgesetzt.

Das Fahrrad muss stets mit einem roten Rückstrahler ausgestattet sein, zusätzliche Reflektoren ans Pedalen und Reifen sind optional. Zwischen Sonnenuntergang und -aufgang und in Tunneln muss der Radfahrer mit Positionslichern (vorne weiß, hinten rot) ausgestattet sein und ein reflektierendes, nicht näher spezifiziertes, Kleidungsstück targen.

Fahrradanhänger dürfen nur tagsüber und sofern keine Sichteinschränkungen bestehen benutzt werden. Die Masse eines Fahrradanhängers darf maximal die Hälfte des Leergewichts des Fahrrades betragen. Fahrradanhänger dürfen nicht für den Transport von Personen benutzt werden.

Weblinks

  • spanischsprachige Zusammenfassungen der spanischen Verkehrsregeln für Radfahrer [2][3]
  • spanischsprachige Vereinigung zum Schutz des Fahrrades [4]


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