Radreise-Wiki:Bildrechte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Radreise-Wiki
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 22. August 2006, 15:10 Uhr

Die Bildrechte definieren die Rechte des Fotografen bzw. Künstlers an seinen Werken. Vorausgesetzt, es liegt eine Schöpfungshöhe vor, werden die Bildrechte durch das Urheberrecht definiert.

Das Urheberrecht wird oft mit dem Verwertungsrecht verwechselt. Urheberrecht bleibt immer beim Künstler, ist nicht übertragbar. Davon unbeschadet kann eine andere natürliche oder juristische Person die Verwertungsrechte erwerben bzw. besizten.

Für weitere Informationen lest bitte die entsprechenden Artikel: