Radreise-Wiki:Recht am eigenen Bild

Aus Radreise-Wiki
Version vom 1. August 2006, 10:13 Uhr von Marcela (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, jeder darf selbst bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder der eigenen Person veröffentlicht werden (§ 22 S. 1 KUG). Dieses Recht besteht, wenn die Person auf dem Bild eindeutig erkennbar ist. Das Anbringen von schwarzen markierungen über den Augen reicht nicht, wenn man die Person trotzdem erkennt.

Ist die dargestellte Person lediglich Beiwerk im Sinne des Bildrechts, kann auf eine Genehmigung verzichtet werden. Ebenso ist die Einwilligung bei öffentlichen Veranstaltungen nicht erforderlich (Demonstrationen z.B.).

Bei Personen der Zeitgeschichte ist gem. § 23 Abs. 1 KUG dieses Recht eingeschränkt. Hierbei sind absolute und relative Personen des Zeitgeschehens zu unterscheiden.

Absolute Person der Zeitgeschichte ist, wer aufgrund seiner Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht (z. B. Helmut Kohl, Caroline von Hannover, Boris Becker). Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert und das Material darf verbreitet werden.

Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind (z. B. die Opfer des Gladbecker Geiseldramas oder z.B. Sportler während eines Spiels). Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne Einwilligung veröffentlicht werden.

Die Einschränkung gilt nicht für Aufnahmen, deren Veröffentlichung offensichtlich nicht im Interesse des Abgebildeten sind. So darf man Personen des Zeitgeschehens nicht in Situationen ablichten, die sie stark negativ, provozierend oder in Privatsphäre zeigen.

Auch wenn es die Regenbogenpresse anders handhabt, sind jegliche Paparazzi- ahnliche Fotos verboten. In der Regel ist es ausreichend, die betreffende Person anzublicken, dann zur Kamera zu schauen und fragend wieder zur Person zu blicken. Dies oder auch das direkte Fragen wird meist damit belohnt, daß man besonders gute Bilder erhält.